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Alles über Rauchmelder

Alles über Rauchmelder

Gemäß Hessischer Bauordnung in der Fassung vom 15. Januar 2011, müssen Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

  • Bei Neubauten besteht diese Pflicht bereits seit dem Jahr 2005
  • bestehende Objekte sind bis zum 31.12. 2014 nachzurüsten

Die Verantwortung verteilt sich, gemäß HBO,  wie folgt:

  • Für die Ausstattung bzw. Nachrüstung ist die Eigentümerin oder der Eigentümer verantwortlich
  • Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist die Besitzerin oder der Besitzer verantwortlich

In Wohnungen müssen

  • Schlafräume
  • Kinderzimmer
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

mit jeweils mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Rauchmelder für den privaten Gebrauch bekommen Sie schon zu günstigen Preisen im Baumarkt oder im Internet. In Ihrem eigenen Interesse achten Sie bitte darauf, dass folgende Symbole auf dem Rauchmelder enthalten sind.

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