Direktlinks

Tierischer Lebensretter bekommt technische Unterstützung

Tierischer Lebensretter bekommt technische Unterstützung

(gm) Ab 2015 werden Rauchwarnmelder für alle privaten Haushalte in Hessen zur Pflicht.

Das Forum Brandrauchprävention e.V., dem auch der Deutsche Feuerwehrverband DFV angehört, schreibt:

„Die meisten Brandopfer (70 Prozent) verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.“

Hund rettet Familie durch Bellen

Dieser Text soll die Leser dazu motivieren, Rauchwarnmelder in Privatwohnungen zu installieren. Für einen Arbeitskollegen eines Mitglieds der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Erlenbach, in dessen Wohnung keine Rauchwarnmelder installiert waren, wurde er fast zum detailgetreuen Drehbuch für eine Katastrophe, wäre da nicht Labradorrüde Nanuck gewesen.

Am Mittwoch vor 3 Wochen ging der Kollege abends mit seiner Familie zu Bett. Nichts deutete darauf hin, dass irgendetwas nicht stimmt. Gegen 1 Uhr nachts wacht er auf: Nanuck ist unruhig und nervös, er rennt durch die Wohnung und bellt. Der Kollege verlässt das Bett, um den Hund zu beruhigen. Als er in den Flur geht, riecht es dort verbrannt.

Sicherheitshalber wählt er den Notruf 112 und alarmiert die Feuerwehr. Die Ursache für den Brandgeruch ist schnell in der Küche gefunden: Im Backofen hatten zwei Kabel, deren Isolierung beschädigt war, erst einen Kurzschluss und anschließend einen Kabelbrand ausgelöst.

Was wäre passiert, wenn Nanuck den beginnenden Brand nicht bemerkt und sein Herrchen frühzeitig geweckt hätte? Wäre es beim Schmoren der Kabel geblieben oder hätte sich der Brand durch die Küchenfassade hindurch auf die gesamte Küche ausgedehnt? Wäre ein Familienmitglied noch rechtzeitig wach geworden, bevor die Küche in Flammen gestanden und sich gifitger Brandrauch in der gesamten Wohnung verbreitet hätte? Zum Glück und Dank der Warnung des Hundes kam es nicht soweit. Mittlerweile hat Nanuck technische Unterstützung bekommen, denn schon kurz nach dem glimpflich verlaufenen Beinahe-Unglück wurden Rauchwarnmelder installiert.

Rauchmelderpflicht in Hessen ab 2015

Bereits seit 2005 mussten alle neuen Wohnungen in Hessen mit Rauchmeldern ausgestattet werden, bis zum 31.12.2014 müssen auch alle Bestandswohnungen nachgerüstet sein. Die Hessische Bauordnung regelt die Verteilung der Rauchmelder folgendermaßen:

  • Ein Rauchmelder in jedem Schlafzimmer,
  • ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer und
  • ein Rauchmelder in jedem Flur, der als Rettungsweg aus einem Aufenthaltsraum dient

In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer und einem Kinderzimmer, die beide in einen Flur münden, müssen also beispielsweise mindestens 3 Rauchmelder installiert werden.

Die Auswahl an Modellen ist groß: Zusätzlich zu den normalen Rauchwarnmeldern gibt es Kombimodelle, die auch auf Hitze oder bestimmte Brandgase (z.B. Kohlenmonoxid) reagieren. Es gibt Modelle mit Langzeitbatterie, die bis zu zehn Jahre die nötige Energie für den Betrieb liefern und spezielle Modelle für Küchen. Für weitläufigere oder verwinkelte Wohnungen gibt es vernetzte Rauchwarnmelder, bei denen jedes Gerät nach einer Wahrnehmung über Funk auch den Alarm der weiteren Melder im Haushalt auslöst. Auch für Hörgeschädigte gibt es Gehörlosenausstattungen, die auf Blitzlicht und/oder Vibrationskissen basieren. Konkrete Hilfe und Unterstützung bei der Planung und Installation gibt der Fachhandel.

Für die Anschaffung und Installation ist in Hessen übrigens der Besitzer der Wohnung zuständig, für den Betrieb und die vierteljährlich empfohlene, aber mindestens einmal im Jahr durchzuführende Überprüfung die Bewohner bzw. Mieter. Ab 2015 können Versicherungen bei Brandschäden die Leistungen kürzen, wenn keine Melder installiert waren. Aber noch relevanter sind natürlich die Sicherheit und die Gesundheit der Familie.

Weitere Informationen zu Rauchmeldern finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:

Fotos: Privat

Bilder